Kommentierung der Stellungnahme des VdM zur Petition 174929 des DTKV

Am 18.12.2024 veröffentlichte der Geschäftsführer des VdM Holger Denckmann seine Stellungnahme zur Petition 174929 des DTKV.

Im Folgenden werden die dort aufgestellten Behauptungen von Martin Behm (Vizepräsident DTKV) kommentiert und korrigiert.

Der VdM ist mit seiner Position unter den Fachverbänden aus dem Bereich Bildung weitestgehend isoliert. In allen Arbeitsgruppen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist man der Ansicht, dass unser Bildungssystem weiterhin selbstständige Lehrkräfte benötigt, die im Auftrag Dritter tätig sein dürfen. Allein in der Arbeitsgruppe Musikschulen behauptet der VdM, es ginge auch, bis auf wenige Ausnahmen, Musikunterricht an Musikschulen mit flächendeckender Festanstellung der Lehrkräfte durchzuführen.

Er beachtet dabei weder die differenziert zu betrachtenden Bedürfnisse seiner Lehrkräfte, noch die angespannte finanzielle Situation der Musikschulträger und die damit verbundene Bredouille, in welche er viele Leiterinnen und Leiter von Musikschulen bringt. Das Herrenberg-Urteil soll dabei als Hebel wirken, um diesen fragwürdigen Plan umzusetzen.

Dagegen wehrt sich der DTKV und stellt hier wiederholt klar: Es muss weiterhin möglich sein, an Musikschulen sowohl festangestellt als auch selbstständig tätig zu arbeiten.

Hier nun die Kommentierung der einzelnen Punkte aus dem Papier von Holger Denckmann:

„Der Aufruf zur Unterzeichnung sorgt für viel Unruhe. Viele Musikschulträger befinden sich derzeit im Umstellungsprozess und der Aufruf des DTKV zieht Verunsicherung mit sich, die auch viele Lehrkräfte unserer Mitgliedsschulen, selbst DTKV-Mitglieder, betrifft.“

Nicht der Aufruf zur Unterzeichnung der Petition sorgt für Unruhe, sondern das Thema an sich. Es ist in der Öffentlichkeit und viel länger bereits bei Lehrkräften und Leiterinnen und Leitern von Musikschulen angekommen. Einige Musikschulen haben auf flächendeckende Festanstellungen umgestellt, der große Teil allerdings noch nicht. Hauptgrund ist die katastrophale Finanzsituation der meisten Kommunen in Deutschland. Das haben sie selbst am 12.12.2024 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Vertreter des Landkreistages vernehmen können. Der DTKV favorisiert in der Kommunikation mit seinen Mitgliedern Klarheit bei der Beurteilung kulturpolitischer Themen. Dazu gehört auch, dass der duale Weg aus vielerlei Hinsicht obligatorisch bleiben wird.

„Der VdM wünscht sich die Rückkehr zu einer sachlichen und faktenbasierten Debatte unter den Akteuren der musikalischen Bildung.“

Diesen Wunsch geben wir gern zurück.

„Die DRV prüft, ob die Pflicht zur Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen besteht. Dies erfolgt unabhängig davon, ob die Lehrkräfte bewusst entschieden haben, freiberuflich zu arbeiten.“

Diesen Fakt hat in der Petition niemand in Frage gestellt. Jedoch ist im „Gitarrenlehrerurteil“ genau dies der entscheidende Punkt gewesen, warum das Vertragsverhältnis letztlich als selbstständiger Dienstvertrag akzeptiert wurde. Auch im Gesetzesentwurf des BMAS ist dies eine ausdrückliche Bedingung für die Gewährung der Übergangszeit. Beides sollte Ihnen bekannt sein.

„Die Petenten stellen hier Behauptungen auf, ohne sie zu belegen. Ob und in welcher Höhe es zu Nachzahlungen kommt, ist von vielen Faktoren abhängig. Institutionen, die bereits umgestellt haben, wurden beispielsweise Nachzahlungen teilweise erlassen. Die pauschale Einschätzung, dass kategorisch keine der Einrichtungen die finanziellen Belastungen tragen könne, ist ebenfalls nicht belegt. Außerdem wird außer Acht gelassen, dass die überwiegende Mehrheit der VdM-Mitgliedsschulen angestelltes Personal beschäftigt, dass also selbst im Falle von Nachzahlungen diese in den seltensten Fällen das Gesamtkollegium betreffen würden. Im Jahr 2022 (also vor dem „Herrenberg“-Urteil des Bundessozialgerichts) setzten lediglich 5,3 Prozent der Musikschulen im VdM ausschließlich Honorarkräfte ein. Im Zuge von Herrenberg ist die Anzahl von Musikschulen, die eine Anstellungsquote von 90 Prozent und mehr vorhalten, auf über 400 angestiegen. Als Folge des Urteils und der veränderten Prüfkriterien der DRV hat noch keine Musikschule schließen müssen.“

Unabhängig davon, dass in einem Petitionstext allein auf Grund der Kürze des Textes keine Belege platziert werden können, wirken Ihre Ausführungen in diesem Absatz auf mich realitätsfern.

Es geht genau darum, dass viele Institutionen nicht umstellen können. Wir sprechen von 35% Nachzahlung der Sozialversicherungskosten auf die bereits gezahlten Honorare. Sie gaben im BMAS selbst an, Ihre Mitgliedsschulen zahlten durchschnittlich 27,93 € /Unterrichtsstunde an Unterrichtshonorar. Abgesehen davon, dass dies erschreckend niedrig ausfällt, gemessen an der Höhe der Subventionen, welche ihre Schulen zum großen Teil erhalten, kann man doch leicht errechnen, über welche Zahllast wir reden. Bei 4 Jahren, die regulär im Rahmen einer Betriebsprüfung der DRV geprüft werden, kommt man selbst bei mittelgroßen Schulen auf Millionenbeträge zzgl. der Säumniszuschläge.

Zumindest bis 2022 waren in Ihren Mitgliedschulen noch 45 % der Lehrkräfte auf Honorarbasis tätig. Dabei muss berücksichtigt werden, dass in Bayern und Bremen nahezu ausschließlich festangestellte Lehrkräftig tätig sind. Berlin war mit 87% Honorarkräften Spitzenreiter und ist es noch immer, relativ dicht gefolgt von Brandenburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Als DTKV vertreten wir die Interessen aller Musikerinnen und Musiker. Die privaten Musikschulen und Vereinsmusikschulen haben generell eine noch höhere Quote an Honorarkräften, da sie ohne Subventionen auskommen müssen und die Unterstützung der Lehrkräfte durch die Künstlersozialkasse nahezu unentbehrlich ist. Auch dieser Fakt wurde im BMAS zur Kenntnis genommen. Die von Ihnen angegebenen 5,3 % Ihrer Schulen, die ausschließlich mit Honorarkräften arbeiten, sind sicher Schlusslichter. Ansonsten ist diese Zahl aber irrelevant für unsere Diskussion. Genauso verhält es sich mit den 400 Schulen und der Anstellungsquote. Ich bitte Sie an dieser Stelle, bei folgenden Diskussionen Ihre eigens erhobenen Statistiken nicht fehlzuinterpretieren um fragwürdige Thesen zu belegen.

„Umwandlungen „über Nacht“ können Strukturen in der Tat gefährden. Das sehen auch die kommunalen Spitzenverbände so. Ein großes Zeitfenster zur Organisation von Umstellungsprozessen fordert der VdM daher ebenfalls. Jedoch darf der Aspekt des Fachkräftemangels nicht vernachlässigt werden. Freiberuflichkeit unter prekären Bedingungen gefährdet ebenso das Berufsbild „Musikschullehrkraft“ und damit ebenfalls die in der Petition angesprochene Vielfalt innerhalb der Musikschulen und den Fortbestand gewachsener Angebotsstrukturen.“

Wie schön, dass wir uns in diesem Punkt einig sind. Auch für diese Übergangszeit braucht es allerdings eine gesetzliche Lösung, die wir in unserer Petition ebenfalls fordern. Fachkräftemangel ist ein Problem, dem sich viele Branchen in Deutschland stellen müssen. Festanstellungen können Teil einer Lösung sein, sicherlich aber auch attraktive Honorartätigkeiten, das hängt von der Art und Weise ab, wie Musikerinnen und Musiker ihren Beruf überwiegend ausüben. Es ist aber ebenfalls abhängig davon, wie hoch das zuvor ausgezahlte Honorar war. Für Berlin und Brandenburg sind viele Lehrkräfte nach der Umwandlung ihrer Honorarverträge auf Festanstellungen finanziell schlechter gestellt als vorher. Wir sprechen hier teilweise von bis zu 5000,00 € / Jahr. Der arbeitszeitliche Mehraufwand (Ferienüberhang, Veranstaltungen, Konferenzen) wurde hier noch nicht einbezogen. Wo wir wieder beim dualen Weg wären. Beides muss weiterhin an Musikschulen möglich sein.

„Tatsächlich tragen die Zahlungspflichtigen (und hier in erster Linie Eltern) die im Bundesdurchschnitt größte Finanzierungslast der Musikschulen. Unsere Musikschulträger gewähren großzügige Sozialermäßigungen und die Musikschulen nehmen ihren kulturellen Bildungsauftrag auch in der Breite wahr. Entgelte und Gebühren unserer Mitgliedsschulen sind gestiegen, jedoch im moderaten Rahmen und unter Beibehaltung der Ermäßigungen.“

Dieser Satz ist falsch! Er wird nicht richtiger, wenn er vom Vorstand des VdM gebetsmühlenartig wiederholt wird. Öffentliche Musikschulen finanzieren sich meistens über eine Drittelfinanzierung: 1/3 Gebühren, 1/3 Kommune und 1/3 aus dem Landeshaushalt. Letzteres bliebt manchmal deutlich hinter dem Soll zurück, die Eltern zahlen aber niemals die größte Finanzierungslast.

Die Gebühren an öffentlichen Musikschulen sind an vielen Orten vergleichsweise gering. An Ihren Musikschulen werden Subventionen nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Auch einkommensstarke Familien erhalten den bis zu 60% geförderten Unterricht. Und ebenfalls zur Wahrheit gehört, in öffentlichen Musikschulen werden gerade einmal 50 % aller Instrumental- und Gesangsschülerinnen und Schüler unterrichtet. Daher kommt die Hälfte aller Eltern überhaupt nicht in den Genuss von finanzieller Förderung. Wir müssen perspektivisch weg von der institutionellen hin zur individuellen und vor allem einkommensabhängigen Förderung. Das käme hunderttausenden Eltern zu Gute und vor allem auch den Lehrkräften. Hochwertige musikalische Bildung gibt es an vielen Orten in Deutschland auch außerhalb von öffentlichen und privaten Musikschulen. Der DTKV setzt sich dafür ein, hier einen Paradigmenwechsel zu vollziehen. Um dies zu erreichen, sollte musikalische Bildung im Bildungsbereich angesiedelt werden und nicht im Kulturbereich.

„Freiberuflichkeit ist als „echte“ Freiberuflichkeit nach wie vor problemlos möglich. Private Lehrkräfte, die in eigenen Räumlichkeiten oder in den Räumlichkeiten der Kundinnen und Kunden unterrichten, sind von den strengeren Kriterien der DRV nicht betroffen. Die Aussage in der Petition impliziert, dass ausnahmslos alle Lehrkräfte, egal ob freiberuflich an einer Musikschule tätig oder als Privatlehrkräfte mit eigenem Kundenstamm und Räumlichkeiten, in ihren Existenzen gefährdet seien. Diese Behauptung ist so nicht nachvollziehbar. Die Bezifferung, dass „zehntausende“ Existenzen bedroht seien, lässt sich für die Musikschulen im VdM nicht belegen. Die oben erwähnten Umstellungsprozesse haben dazu geführt, dass die Anzahl der geschlossenen Honorarverträge weiter gesunken ist. Im Jahr 2023 bestanden in den Mitgliedsschulen ca. 16.200 Honorarvertragsverhältnisse. Nicht wenige Lehrkräfte sind jedoch an mehreren Musikschulen tätig und nicht für alle Lehrkräfte ist die Tätigkeit an der Musikschule die existenzsichernde Einkommensquelle. Durchschnittlich 9,22 Unterrichtsstunden à 45 Minuten pro Woche unterrichtete eine Honorarkraft im Kalenderjahr 2023 innerhalb eines Vertragsverhältnisses.“

Dieser Absatz weckt den Eindruck, sie hätten den Sinn der Petition nicht verstanden. Bei genauer Studie des Textes wird eindeutig klar, es handelt sich um selbstständige Tätigkeiten im Auftrag Dritter. Unterricht in eigens dafür angemieteten Geschäftsräumen oder als Hausbesuch werden immer möglich sein. Nur ist dies für viele Musikerinnen und Musiker keine Option. Im ländlichen Raum wären gleich mehrere Räume an verschiedenen Orten notwendig, um eine ausreichenden Schülerstamm aufzubauen, in Ballungsgebieten fehlt es an diesen Räumlichkeiten entweder gänzlich oder sie sind oft unbezahlbar. Hausbesuche fordern den Musikerinnen und Musikern viel Zeit ab und nicht jede und jeder fühlt sich in diesem Format wohl.

Ich wiederhole mich, wenn ich betone, es geht in der Petition nicht ausschließlich um VdM-Schulen, allerdings eben auch. Bei 9,22 Stunden / Woche erscheint eine flächendeckende Festanstellung allerdings noch absurder. Sie macht ja vor allem Sinn bei Musikerinnen und Musikern, die überwiegend unterrichtend tätig sind. An mehren Musikschulen tätig zu sein, insbesondere wenn es öffentliche Musikschulen sind, liegt in dem Umstand begründet, dass es an einer Musikschule kein ausreichendes Angebot gibt. Dies wiederum widerspricht aber Ihrer Behauptung vom Fachkräftemangel.

Nicht für alle Lehrkräfte wäre die Lehrtätigkeit an der Musikschule die existenzsichernde Einkommensquelle soll bedeuten, Ihre Schulen könnten auf diese Musikerinnen und Musiker verzichten? Ich verstehe den Hintergrund dieser Behauptung nicht. Für viele Musikerinnen und Musiker ist die Unterrichtstätigkeit die sicherste Einkommensquelle, neben lukrativeren Jobs, die allerdings unregelmäßig stattfinden.

„Freiberuflichkeit ist im System der instrumental-/gesangspädagogischen Bildung auch nach Herrenberg möglich. Eingeschränkt wurde die Honorartätigkeit mit sehr ähnlichen Tätigkeitsbereichen wie jenen des angestellten Personals. Es wird etwas eingefordert, das mit der Veränderung von Organisationsmodellen nach wie vor möglich ist und bei Prüfungen durch die DRV auch bereits als selbstständige Tätigkeit eingestuft wurde.“

Das ist schlicht falsch! Es sollte auch nach Herrenberg weiterhin möglich sein und dafür saßen unter anderem wir beide am Runden Tisch der Arbeitsgruppe Musikschulen im BMAS. Ihr Vorgänger Matthias Pannes hat dort sehr engagiert für die Möglichkeit gekämpft, trotz des Herrenbergurteils weiterhin selbstständig an Musikschulen tätig sein zu können. Auch die anwesenden hochrangigen Mitarbeiter des BMAS unterstützten teilweise unsere Argumentationen gegenüber der anwesenden hochrangigen Delegation der DRV. Ihnen dürfte nicht entgangen sein, mit welchen kleinen Schritten wir vorangekommen sind und welch weiter Weg noch vor uns liegt.

Es ist richtig, für das Wernerkonzept wurde im September 2023 eine selbstständige Tätigkeit bescheinigt. Danach allerdings zu unser aller Erstaunen nie wieder. Weder für Tanz- noch für Musikschulen. Sollten Ihnen andere Fälle bekannt sein, freue ich mich über Details dazu.

„Das Recht ist nachvollziehbar, wenn es eine echte Wahl gibt. Sprich: Wenn die Honorare in einer Höhe angeboten werden, die den Einkünften aus abhängiger Beschäftigung entsprechen, und wenn neben der Freiberuflichkeit die Anstellung als Option gegeben ist. Das Durchschnittshonorar an den Musikschulen des VdM lag im Jahr 2023 bei 27,93 Euro pro Unterrichtsstunde à 45 Minuten, das vom Deutschen Musikrat 2024 geforderte Honorar bei 54 Euro pro Unterrichtstunde à 45 Minuten, welches sich am Tariflohn in TVöD 9b orientiert. Die angebotenen Honorare liegen demnach deutlich unter dem Tariflohn. Häufig gibt es neben der Möglichkeit, freiberuflich zu arbeiten, keine Option einer Anstellung. Nebenberufliche Tätigkeit ist auch im Anstellungsverhältnis möglich. Dies beweisen die derzeit 337 Musikschulen im VdM, die ausschließlich angestelltes Personal beschäftigen. In Österreich werden seit dem Jahr 2000 keine Honorarkräfte mehr an den öffentlichen Musikschulen eingesetzt. Die Möglichkeit neben dem Anstellungsverhältnis an der Musikschule künstlerisch tätig zu sein, wird von den Schulleitungen unterstützt. Anstellungsverhältnis und freie künstlerische Tätigkeit schließen sich nicht aus. Trotzdem ist der VdM in seiner Haltung nicht kategorisch gegen den Einsatz von Honorarkräften. In Ausnahmefällen (Projektbereich, Vertretung, Studierende/Rentnerinnen und Rentner) sowie in der Anwendung der 70-Tage Regelung, sollen Honorarkräfte als Ergänzung eingesetzt werden können.“

Die Rechnung, welche Sie hier aufmachen, hinkt leider gewaltig. Schauen Sie sich gern einmal die Entgelttabellen an. Der Stundenlohn bei E9b liegt bei 21,34 € / 60 min in einer 40 Stundenwoche. Musikschullehrkräfte müssen 30 x 45 min / Woche unterrichten für eine Vollzeitstelle. Dies entspricht 28,45 € / 45 min – Arbeitnehmer-Brutto. Es sollte daher für öffentliche Musikschulen, die gewillt sind, die Festanstellungsquote deutlich zu erhöhen, kein Problem darstellen, das Honorar deutlich jenseits der 28,50 € anzusiedeln. Leider unterstützen bei weitem nicht alle Schulleitungen umfassende künstlerische Tätigkeiten ihrer festangestellten Lehrkräfte. Wünschenswert wäre dies allerdings.

Die Musikschulsituation in Österreich, die Sie ja häufig bemühen, steckt aktuell in einer schweren Krise. Auch dort hat die schlechte Finanzsituation von Bund, Ländern und Kommunen ihre Spuren hinterlassen. Die hohe Nachfrage nach Musikunterricht kann durch die öffentlichen Musikschulen nicht annährend gedeckt werden. Die Lehrkräfte klagen über den viel zu geringen Lohn. Inzwischen wurde ganze Musikschulen und Konservatorien geschlossen. Zusammengefasst – nichts, was wir in Deutschland nachahmen sollten.

Der DTKV möchte nicht nur in Ausnahmefällen Honorartätigkeiten ermöglichen, sondern diese generell für seine Mitglieder als Möglichkeit erhalten. Dafür werden wir uns weiter stark machen und sind sehr zuversichtlich, dafür auch in naher Zukunft die nötige Unterstützung zu erhalten.

„Der VdM vertritt die Position, dass sozialversicherungspflichtig angestellte Vollzeitbeschäftigte Nebentätigkeiten sozialversicherungsfrei nachgehen dürfen sollen.“

Das ist keine Position, sondern geltendes Recht.

„Eine Mitgliedschaft in der KSK ist allein kein Indikator für eine auskömmliche Altersrente. Die Mitgliedschaft in der KSK ist bereits ab einem jährlichen Einkommen aus freiberuflicher, künstlerischer Tätigkeit von 3.900 Euro
möglich.“

Bei der Statusprüfung geht es nicht um eine auskömmliche Rente, sondern um den Status der Tätigkeit. Auch in der Tarifgruppe E9b bei 9,22 Stunden / Woche erhält man keine auskömmliche Rente.

„Der VdM setzt sich für eine Übergangszeit ein, um den Musikschulträgern die Möglichkeit zu geben, Umstellungsprozesse einzuleiten und zu finanzieren. Die kommunale Finanzlage ist sehr angespannt und erfordert Augenmaß. Dies machen die kommunalen Spitzenverbände regelmäßig gemeinsam deutlich. Der VdM befindet sich in produktiven Gesprächen mit dem BMAS, der DRV, den kommunalen Spitzenverbänden und den Landesregierungen. Außerdem stehen wir im Austausch mit dem bdfm (440 Musikschulen) und auch dem DTKV (ca. 60 Musikschulen). Die vorliegende Petition hilft im konstruktiven Prozess unserer Ansicht nach nicht weiter. Der VdM unterstützt sie daher nicht.“

Die von Ihnen beschriebenen Gespräche kann ich bestätigen. Über deren Produktivität würde ich mich aber streiten.

Im Übrigen war es der VdM, welcher massiv das Gerücht gestreut hat, Musikschularbeit ginge nach Herrenberg nur noch mit Festanstellungen. Entgegen allen anderen Arbeitsgruppen und übrigen Anbietern von Bildungsleistungen war er der Meinung, es bräuchte nur eine Übergangszeit, um flächendeckende Festanstellungen möglich zu machen, und ist es bis heute.

Es hat nicht nur mich persönlich viel Überzeugungsarbeit gekostet, diese Gerüchte zu entkräften und deutlich zu machen, dass gute Musikschularbeit auch mit Honorarkräften funktioniert und weiter funktionieren wird und dass Herrenberg nicht das Ende der Honorartätigkeit an Bildungseinrichtungen wie Musikschulen bedeutet. Die Hälfte der Musikschulen in Deutschland lediglich mit einem Agenturmodell als Ausweichlösung abzuspeisen, kann nicht die Lösung sein, und das wird der DTKV auch nicht akzeptieren.

Wir wollen eine gerechtere Förderungsstruktur und sowohl Festanstellungen als auch Honorartätigkeiten an allen Musikschulen in Deutschland!

Fazit

Sehr geehrter Herr Denckmann,
aus verbandspolitischer Perspektive ist es durchaus legitim, einer eigenen Agenda zu folgen. Ebenfalls richtig ist es, die Festanstellungsquote an öffentlichen Musikschulen zu erhöhen.

Wir können als DTKV allerdings nicht akzeptieren, wenn für die Durchsetzung dieser Ziele die Arbeit hunderter Musikschulen, samt ihrer Lehrkräfte, gefährdet wird.
Der DTKV wird daher für das Recht kämpfen, den Beruf des Instrumental- und Gesangspädagogen weiterhin sowohl festangestellt als auch selbstständig tätig an Musikschulen ausüben zu können. Einer falschen Auslegung des Herrenbergurteils treten wir weiterhin entschlossen entgegen. Außerdem kämpfen wir gemeinsam mit vielen Landesregierungen für eine gesetzliche Lösung, um Selbstständigkeit an Bildungseinrichtungen zu sichern.

Viele Leiterinnen und Leiter an Ihren Verbandsmusikschulen haben längst verstanden, wie wichtig es für den Fortbestand des musikalischen Angebots ist, auch die Kolleginnen und Kollegen zu erhalten, welche weiterhin selbstständig tätig sein wollen. Abhängig von den Konditionen sind es mal mehr und mal weniger. Zwischen 20 – 30 % ist nach DTKV-Recherche allerdings ein solider Wert.